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. 2021 May;19(5):720-742.
doi: 10.1111/ddg.14537_g.

Die (neue) Berufskrankheit Nr. 5101: „Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen“

[Article in German]
Affiliations

Die (neue) Berufskrankheit Nr. 5101: „Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen“

[Article in German]
Valeska Herloch et al. J Dtsch Dermatol Ges. 2021 May.

Abstract

Berufsdermatosen gehören zu den häufigsten Berufskrankheiten (BK), wobei die BK 5101 den größten Anteil ausmacht und in der Vergangenheit die am häufigsten gemeldete Berufskrankheit bei Erwerbstätigen war. Im Jahr 2019 wurden mehr als 80 000 Verdachtsmeldungen auf Berufskrankheiten gestellt, von denen 19 883 auf die BK 5101 entfielen. Das berufsbedingte Handekzem, welches sich vor allem als Kontaktekzem präsentiert, macht 90 % aller BK 5101-Erkrankungen in Deutschland aus. Insbesondere junge Menschen aus den Berufszweigen Friseurgewerbe, Gesundheitswesen, Metallverarbeitung, Nahrungsmittelgewerbe sowie Baugewerbe zählen zur Risikogruppe. Der Diagnostik, Therapie und Prävention einer BK 5101 kommt eine bedeutende Rolle zu, da fortgeschrittene Hauterkrankungen meist mit einer ungünstigen Prognose und langen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit einhergehen sowie erhebliche sozioökonomische Folgen haben können. Am 01. Januar 2021 trat die Novellierung des Berufskrankheitenrechts mit dem „Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB) und anderer Gesetze“ in Kraft, welches den über Jahrzehnte für eine Anerkennung der BK 5101 vorausgesetzten Unterlassungszwang abschaffte. Damit verbleiben seit diesem Jahr als Tatbestandsmerkmale für den Eintritt des Versicherungsfalls die „Schwere oder wiederholte Rückfälligkeit“ einer Hauterkrankung, was zu einem deutlichen Anstieg der Anerkennungen und zu weitreichenden Veränderungen in der dermatologischen Versorgung und Begutachtung der Versicherten führen dürfte.

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References

Literatur

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